Verfassung
Unsere Verfassung wurde auf der 19. Hauptversammlung vom 8. bis 9. Mai 2019 in Genf, Schweiz, genehmigt.
Die Verfassung legt unsere Organisationsstruktur und Betriebsabläufe für Mitglieder fest. Es umfasst die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Vorstands, der Mitgliedsorganisationen, Regionen, Untergruppen sowie die Organisation der Hauptversammlung, die alle vier Jahre stattfindet.
Die Verfassung kann nur durch einen Beschluss geändert oder aufgehoben werden, der von mindestens 75% aller auf einer Hauptversammlung abgegebenen Stimmen gefasst wird.
Regulierungen
Unsere Regelungen untermauern unsere Satzung und sorgen für Details und Klarheit über einzelne Prozesse. Die Verfassung definiert, „was“ zu tun ist, und die Vorschriften legen fest, „wie“ dies zu tun ist. Artikel 68 der Satzung legt fest, dass Regelungen in Absprache mit unseren Mitgliedsorganisationen, Regionen und Untergruppen zu erarbeiten sind und mit der Satzung vereinbar sind.
Der Vorstand hat das konsolidierte Regelwerk Anfang des Jahres mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 genehmigt.